Einspruchsfrist endet zum 01.07.2019
Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 6 Heilbronn – Nürnberg im Abschnitt östlich Triebendorf – AS Schwabach-West wurde gestartet.
Einspruchsfrist
Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 01.07.2019, bei der Gemeinde Rohr, Alte Gasse 1, 91189 Rohr, Zimmer Nr. 3 oder bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
In Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister Felix Fröhlich der Gemeinde Rohr wurden Mustervorlagen für den Einspruch erarbeitet, welche hier heruntergeladen werden können.
Unterlagenveröffentlichung
Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren können auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken eingesehen werden.

Neben den Planungszeichnungen stehen ein Vielzahl an Dokumenten zum Umweltschutz, Lärmbelastung, Regelungsverzeichnis zum Grunderwerb, Verkehrsbelasung uns. zur Verfügung.